Freie Gärten

Bevor Sie sich für einen Kleingarten entscheiden, beachten Sie bitte folgende Hinweise: 

  • ein Kleingarten ist kein Wochenendgrundstück, für den Obst- und Gemüseanbau sind mindestens ein Drittel der Gartenfläche zu nutzen
  • ein Kleingarten benötigt ausreichend Zeit zur Bewirtschaftung
  • die Gartenlaube darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden und soll mit überdachtem Freisitz die Fläche von 24m² nicht überschreiten
  • für die gemeinschaftlichen Anlagen des Vereins sind jährlich mindestens 10 Arbeitsstunden zu leisten

Haben Sie Interesse?

Bei Interesse an einer Besichtigung oder Übernahme eines Gartens in unserer Kleingartensparte wenden Sie sich bitte an den aufgeführten Inseraten unter „Freie Gärten“ oder an den Vorstand (Kontakt unter Verein/Vorstand)


Freie Gärten

In unserer Sparte wird demnächst ein Garten frei. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Vorstand.


Zudem kann eine Anfrage nach freien Gärten beim Vorstand gestellt werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt gerade kein Garten frei sein, ist eine Vormerkung möglich. Der Vorstand nimmt dann den Kontakt auf, sobald ein freier Garten zur Verfügung steht.

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