PANORAMA e. V.
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Dokumente

Vorgehen bei einem Gartenverkauf

  1. Was ist zu tun:
  • Es wird empfohlen, Kontakt mit dem Vorstand zur Abstimmung des weiteren Vorgehens aufzunehmen. Dann sind die nächsten Schritte wie folgt:
  • Entweder einen Aufhebungsvertrag oder eine schriftliche Kündigung entsprechend Unterpachtvertrag § 2 (4) beim Vorstand einreichen (Unterschriften analog zum Unterpachtvertrag).
  • Wertermittlung lt. Unterpachtvertrag § 11 (2) und (3) über den Vorstand veranlassen.
  • Endablesung Wasser/Strom zum vereinbarten Abgabedatum für die Erstellung der Schlussrechnung.
  • Sollte es bereits einen Käufer geben, wird ein Übergabetermin zwischen Verkäufer, Käufer und Vorstand vereinbart, bei dem die Austrittserklärung des Verkäufers, der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer sowie der Aufnahmeantrag und der Unterpachtvertrag für den Käufer erstellt und unterschrieben werden.
  1. Was muss beachtet werden:
  • Der Kleingarten muss entsprechend der Gartenordnung für die Kleingartensparte "Panorama" e. V., der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen sowie den ggf. erteilten Auflagen im Wertermittlungsprotokoll übergeben werden.
  • Für bauliche Anlagen, z. B. Überdachung, Gewächshäuser, Badebecken etc., müssen Baugenehmigungen vorliegen.
  • Sofern die geleisteten Stunden für das laufende Kalenderjahr noch nicht erbracht wurden, sind diese mit der Abschlussrechnung zu begleichen. Ebenso enthält die Abschlussrechnung den Betrag für die nicht geleisteten Stunden des Vorjahres, da diese grundsätzlich erst mit der Abschlussrechnung des Folgejahres bezahlt werden.
Kaufvertrag.pdf
PDF-Dokument [354.5 KB]

Weitere Hinweise sind auf der Internetseite des Kleingartenbundes "Weißeritzkreis" e. V. zu finden: http://kbw-freital.de.

Anträge zum Download:​

Bauantrag.pdf
PDF-Dokument [63.3 KB]
Badebeckenantrag.pdf
PDF-Dokument [267.9 KB]
Informationsblatt zu Anträgen.pdf
PDF-Dokument [509.9 KB]

Badebecken im Kleingarten?

In der Rahmenkleingartenordnung findet sich folgende Regelung:
3.7 Badebecken Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen von max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe von 50 cm können vom Vorstand des jeweiligen Kleingärtnervereins während der Gartensaison genehmigt werden. Die Oberkante des Badebeckens darf nicht höher als 60 cm sein, gemessen vom Beckenboden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet. Die Gartenordnungen der Kleingärtnervereine können diese Größenangaben und den Zeitraum weiter einschränken. 

Neuanträge haben über das Formular "Genehmigung für die Errichtung eines Badebeckens" zu erfolgen. Vor Beantragung sollte sich der Antragsteller darüber informieren, ob seine Wünsche im Rahmen der Vorschrift in der Rahmenkleingartenordnung (RKO) und unseres  Beschlusses vom 26.08.2017 liegen.

 

Infos und Tipps gesucht? 

www.gartenfreunde.de

Farbe im Gemüsegarten

 

Hochbeet aus Paletten?

https://youtu.be/1q3doCTu_zo

https://youtu.be/nnsisOiqw3A

 

Rotes Basilikum???


Multispaten: 7 Funktionen und nur ein Gerät
https://www.dein-gartenhelfer.de/multispaten-2/

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