Vorgehen bei einem Gartenverkauf
- Was ist zu
tun:
- Es wird empfohlen,
Kontakt mit dem Vorstand zur Abstimmung des weiteren Vorgehens aufzunehmen. Dann sind die nächsten Schritte wie folgt:
- Entweder einen
Aufhebungsvertrag oder eine schriftliche Kündigung entsprechend Unterpachtvertrag § 2 (4) beim Vorstand einreichen (Unterschriften analog zum Unterpachtvertrag).
- Wertermittlung lt.
Unterpachtvertrag § 11 (2) und (3) über den Vorstand veranlassen.
- Endablesung
Wasser/Strom zum vereinbarten Abgabedatum für die Erstellung der Schlussrechnung.
- Sollte es bereits
einen Käufer geben, wird ein Übergabetermin zwischen Verkäufer, Käufer und Vorstand vereinbart, bei dem die Austrittserklärung des Verkäufers, der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer sowie der
Aufnahmeantrag und der Unterpachtvertrag für den Käufer erstellt und unterschrieben werden.
- Was muss
beachtet werden:
- Der Kleingarten muss
entsprechend der Gartenordnung für die Kleingartensparte "Panorama" e. V., der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen sowie den ggf. erteilten Auflagen im Wertermittlungsprotokoll
übergeben werden.
- Für bauliche Anlagen,
z. B. Überdachung, Gewächshäuser, Badebecken etc., müssen Baugenehmigungen vorliegen.
- Sofern die geleisteten
Stunden für das laufende Kalenderjahr noch nicht erbracht wurden, sind diese mit der Abschlussrechnung zu begleichen. Ebenso enthält die Abschlussrechnung den Betrag für die nicht geleisteten Stunden
des Vorjahres, da diese grundsätzlich erst mit der Abschlussrechnung des Folgejahres bezahlt werden.
Weitere Hinweise sind auf der Internetseite des
Kleingartenbundes "Weißeritzkreis" e. V. zu finden: http://kbw-freital.de.
Badebecken im Kleingarten?
In der Rahmenkleingartenordnung findet sich folgende Regelung:
3.7 Badebecken Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen von max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe von 50 cm können vom Vorstand des jeweiligen Kleingärtnervereins während
der Gartensaison genehmigt werden. Die Oberkante des Badebeckens darf nicht höher als 60 cm sein, gemessen vom Beckenboden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet. Die Gartenordnungen der
Kleingärtnervereine können diese Größenangaben und den Zeitraum weiter einschränken.
Neuanträge haben über das Formular "Genehmigung für die Errichtung eines Badebeckens" zu erfolgen. Vor Beantragung sollte sich der Antragsteller darüber informieren,
ob seine Wünsche im Rahmen der Vorschrift in der Rahmenkleingartenordnung (RKO) und unseres Beschlusses vom 26.08.2017 liegen.
Infos und Tipps gesucht?
www.gartenfreunde.de
Farbe im Gemüsegarten
Hochbeet aus Paletten?
https://youtu.be/1q3doCTu_zo
https://youtu.be/nnsisOiqw3A
Rotes Basilikum???
Multispaten: 7 Funktionen und nur ein Gerät
https://www.dein-gartenhelfer.de/multispaten-2/